Der Wärmepreisdeckel wurde vom Land Burgenland eingerichtet, um private Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zu unterstützen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Abhängig von Einkommen und Heizkosten sind Förderungen bis zu 2.000,- Euro möglich. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Der Wärmepreisdeckel ist sozial gestaffelt. Das heißt: je niedriger das Nettoeinkommen, desto höher die Förderung. Es werden 90 Prozent der Jahresheizkosten gefördert, um auch einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.
Wie wird der Wärmepreisdeckel berechnet?
Bei der Berechnung der Förderhöhe werden
1. die Netto-Haushaltseinkommen aller Hauptwohnsitz gemeldeten Personen und
2. die zumutbaren Heizkosten des Haushalts prozentuell berücksichtigt:
• Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu € 33.000,- netto pro Jahr sind 4% Heizkosten zumutbar
• Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu € 43.000,- netto pro Jahr sind 5% Heizkosten zumutbar
• Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu € 63.000,- netto pro Jahr sind 6% Heizkosten zumutbar
• Für Haushalte, die 2022 einen Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben, gelten 3% des Netto-Haushaltseinkommens als zumutbare Heizkosten.
Zur Erklärung: Wer beispielsweise 33.000,- Euro netto im Jahr verdient, muss maximal 4 Prozent für das Heizen selbst aufwenden. 90 Prozent der Kosten (höchstens 2.000,- Euro) werden vom Land übernommen.
Wo kann ich den Wärmepreisdeckel beantragen?
1. Online unter https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/ NUR mit elektronischer Signatur (Handy-Signatur/ID Austria)
2. im Gemeindeamt
Für die Antragsbearbeitung sind folgende Unterlagen erforderlich:
• Nachweis über das Nettoeinkommen 2022 (z.B. Jahreslohnzettel 2022, Einkommensteuerbescheid)
• Nachweis der Heizkosten 2023 (z.B. Vorschreibung vom Energielieferanten, Rechnung Heizmaterial)
• Vertretungsvollmacht (falls Antrag in Vertretung eingebracht wird)
Wo kann ich mich informieren?
Hotline: +43 57/600-DW 1060 (von Mo bis Do von 8 – 16 Uhr, Fr von 8 - 12 Uhr) | Mail: post.a9-skf@bgld.gv.at
WICHTIG!
Der Wärmepreisdeckel kann das ganze Jahr lang beantragt werden!