Meldeamt
Wer in einer Wohnung in Österreich bzw. in Illmitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeindeamt) anzumelden.
Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig
- Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
- Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
- Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)
Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen.
Fristen
Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.
Kontakt
VB Paldan Peter
Meldeamt, Verwaltung, Bürgerservice, Fundamt
Tel.: 02175 2302